Gehaltsabrechnung
Als Arbeitgeber haben Sie gesetzliche Pflichten. Es reicht nicht, nur monatlich Lohn und Gehalt an Ihre Arbeitnehmer zu überweisen.
Sie sind auch verpflichtet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge pünktlich abzuführen, die Lohnunterlagen zu pflegen und den Arbeitsschutz zu gewährleisten.
Leistungen im Überblick
Zusammenstellung der Lohnabrechnungsdaten:
- Bruttolöhne und Nettolöhne (kein Baulohn)
- Abrechnung von geringfügig Beschäftigten ("Minijobber"), kurzfristig Beschäftigten, Vorruheständlern und Kurzarbeitergeld
- Sachbezüge
- vermögenswirksame Leistungen
Datenverarbeitungen und Berechnungen:
- Berechnung lfd. Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Lohnsteuer
- Solidaritätszuschlag
- Rentenversicherungsbeiträge
- Krankenversicherungsbeiträge
- Arbeitslosenversicherungsbeiträge
- Pflegeversicherungsbeiträge
- Berechnung von Abschlagszahlungen
- Pauschalierte Lohnsteuer
- Erstellung der Lohnsteueranmeldungen
- Überwachung der Entgeltfortzahlung und stellen entsprechender Erstattungsanträge (Mutterschaft, Arbeitsunfähigkeit etc.)