- Buchhaltungsservice
- Lohnbuchhaltung
- Schreibarbeiten aller Art
Da diese Tätigkeit derzeit noch unter die Kleinunternehmerregelung gemäß
§ 19 (1) UStG fällt, wird in den Rechnungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
Daher richtet sich mein Angebot hauptsächlich an Vereine, kleine Unternehmen und Privatpersonen.